Kostenloser NIS2-Check

NIS2-Schnellcheck — Betroffenheit in 30 Sekunden prüfen

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen ist. Keine Registrierung. Sofort-Ergebnis mit Bußgeld-Berechnung.

29.500 betroffen
4 Fragen
Sofort-Ergebnis
BSI-konform
NIS2-Betroffenheit prüfen
So funktioniert's

NIS2-Betroffenheit in 3 Schritten

Unser Schnellcheck basiert auf den Schwellenwerten des NIS2-Umsetzungsgesetzes (§28-29 BSIG) und der EU-Richtlinie 2022/2555.

1

Sektor & Größe angeben

4 Fragen zu Branche, Mitarbeiterzahl, Umsatz und Standort — anonym und ohne Registrierung.

2

Einstufung erhalten

Sofortige Klassifizierung als besonders wichtige Einrichtung (bwE), wichtige Einrichtung (wE) oder nicht betroffen.

3

Maßnahmen verstehen

Konkrete Pflichten, Fristen und maximales Bußgeld — basierend auf Ihrer individuellen Einstufung.

Art. 21 NIS2

10 Maßnahmen, die NIS2 verlangt

Artikel 21 der NIS2-Richtlinie definiert 10 technische und organisatorische Maßnahmenbereiche, die betroffene Unternehmen umsetzen müssen.

a)

Risikoanalyse & Sicherheitskonzepte

ISMS, Risikobewertung
b)

Bewältigung von Sicherheitsvorfällen

Incident-Response-Plan
c)

Business Continuity & Krisenmanagement

Backup, RTO/RPO
d)

Sicherheit der Lieferkette

Zulieferer-Bewertung
e)

Sichere Entwicklung & Wartung

Web/Email/API Scanner
f)

Bewertung der Wirksamkeit

Scan-Monitoring
g)

Cyberhygiene & Schulungen

Awareness-Programm
h)

Kryptografie & Verschlüsselung

TLS, HSTS, DANE
i)

Zugriffskontrolle & Personalsicherheit

Rollenkonzept, MFA
j)

Multi-Faktor-Authentifizierung

MFA für kritische Systeme

Für wen ist dieser Check?

Der NIS2-Schnellcheck richtet sich an Entscheider, die schnell Klarheit über ihre Betroffenheit brauchen.

Geschäftsführer & Vorstände

Persönliche Haftung verstehen und Pflichten kennen — in 30 Sekunden.

Haftungsrisiko einschätzen

IT-Leiter & CISOs

Technische Anforderungen nach Art. 21 verstehen und priorisieren.

Maßnahmenplan ableiten

Compliance-Beauftragte

Regulatorische Einstufung schnell prüfen und dokumentieren.

Compliance nachweisen

Zulieferer & Partner

Auch ohne direkte Betroffenheit: Lieferketten-Pflichten prüfen.

Lieferketten-Risiko klären

Häufige Fragen zu NIS2

Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist eine EU-weite Cybersicherheitsvorschrift, die in Deutschland durch das NIS2-Umsetzungsgesetz umgesetzt wurde. Sie verpflichtet Unternehmen in 18 kritischen Sektoren zu technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen. Das Gesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft.

Wer ist von NIS2 betroffen?

Betroffen sind Unternehmen in 18 Sektoren (Energie, Gesundheit, Transport, Digitale Infrastruktur, u.v.m.) ab 50 Mitarbeitern oder bei einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von jeweils über 10 Mio. EUR. Bestimmte Sektoren wie DNS-Dienste, TLD-Registries und qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter sind größenunabhängig betroffen.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Für besonders wichtige Einrichtungen (bwE): bis zu 10 Mio. EUR — bei Großunternehmen mit über 500 Mio. EUR Umsatz bis zu 2% des weltweiten Jahresumsatzes. Für wichtige Einrichtungen (wE): bis zu 7 Mio. EUR bzw. 1,4% bei Großunternehmen. Geschäftsführer haften persönlich gegenüber dem eigenen Unternehmen (§38 BSIG).

Bis wann muss ich NIS2 umsetzen?

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft — ohne Übergangsfrist. Die Registrierungsfrist beim BSI lief bis zum 6. März 2026. Unternehmen müssen die Anforderungen bereits jetzt erfüllen.

Was muss ich als Geschäftsführer tun?

Art. 21 NIS2 definiert 10 Maßnahmenbereiche: Risikoanalyse, Incident Response, Business Continuity, Lieferkettensicherheit, sichere Entwicklung, Wirksamkeitsbewertung, Cyberhygiene-Schulungen, Kryptografie, Zugriffskontrolle und Multi-Faktor-Authentifizierung. Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Umsetzung.

Ist dieser NIS2-Check verbindlich?

Nein, dieser Schnellcheck dient der Ersteinschätzung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Er basiert auf den Schwellenwerten des NIS2-Umsetzungsgesetzes (§28-29 BSIG) und gibt eine fundierte Indikation, ob Ihr Unternehmen betroffen sein könnte.