NIS2 für die öffentliche Verwaltung

Die Bundesverwaltung fällt größenunabhängig unter §29 BSIG. Kommunen sind vom NIS2-Bundesgesetz ausgenommen — doch Landesgesetze und sektorale Betroffenheit kommunaler Eigenbetriebe schließen die Lücke zunehmend.

Öffentliche Verwaltung

NIS2 in der öffentlichen Verwaltung — ein Sonderfall

Die öffentliche Verwaltung ist im NIS2UmsuCG separat in §29 BSIG geregelt — nicht über die allgemeine bwE/wE-Systematik des §28. Nur die Bundesverwaltung fällt direkt unter das Gesetz. Kommunen und Länder müssen eigene Regelungen schaffen.

Bundesverwaltung: §29 BSIG

Einrichtungen der Bundesverwaltung — Bundesbehörden, bundeseigene Körperschaften und IT-Dienstleister im Mehrheitseigentum des Bundes — fallen größenunabhängig unter das NIS2UmsuCG. Sie werden wie besonders wichtige Einrichtungen behandelt.

Die Kommunen-Lücke

Kommunen und Landesverwaltungen sind vom NIS2UmsuCG explizit ausgenommen. Trotzdem waren bereits über 27 Kommunen von Ransomware betroffen, ca. 6 Mio. Bürger erlitten Einschränkungen. Landesgesetze wie das SächsISichG schließen diese Lücke zunehmend.

Kommunale Eigenbetriebe

Stadtwerke, Wasserwerke und Abfallbetriebe in kommunaler Trägerschaft können über den sektoralen Weg unter NIS2 fallen — nicht als Verwaltung, sondern als Energie-, Wasser- oder Abfallunternehmen, sofern sie die Größenschwellen überschreiten.

Föderale IT-Struktur

Bund, 16 Länder und tausende Kommunen mit jeweils eigenständiger IT-Infrastruktur — unterschiedliche Systeme, Standards und Reifegrade. Das BSI bietet mit dem „Weg in die Basis-Absicherung" (WiBA) freiwillige Unterstützung für Kommunen.

§29 BSIG — Bundesverwaltung

Was die Verwaltung wissen muss

Die Bundesverwaltung wird wie besonders wichtige Einrichtungen behandelt. Wichtig: §38 (Geschäftsführerhaftung) und §65 (Bußgelder) gelten nicht für Bundeseinrichtungen.

§29 Eigenes Regime
Bund Größenunabhängig
24h Erstmeldung an BSI
Kommunen Nur über Landesrecht

Art. 21 — Relevante Maßnahmen für die öffentliche Verwaltung

Alle 10 Maßnahmenbereiche des Art. 21 sind für die öffentliche Verwaltung relevant. Diese 6 haben besondere Bedeutung — 3 davon prüft Wolf-Agents automatisiert.

Art. 21 Maßnahme Verwaltungs-Relevanz Status
(a) Risikoanalyse IT-Sicherheitskonzept nach BSI-Grundschutz, Risikoanalyse für Fachverfahren und Bürgerportale Fragebogen
(e) Sichere Systeme Bürgerportale, OZG-Dienste, Intranet-Anwendungen — Security Headers und SSL/TLS-Konfiguration Automatisiert
(f) Wirksamkeitsprüfung Kontinuierliches Monitoring aller öffentlich erreichbaren Systeme, Score-Trends Automatisiert
(g) Cyberhygiene Security-Awareness-Schulungen für Sachbearbeiter, Phishing-Erkennung, sichere Passwort-Praktiken Fragebogen
(h) Kryptografie TLS auf allen Bürgerportalen, DANE für behördliche E-Mail, Verschlüsselung sensibler Bürgerdaten Automatisiert
(j) Multi-Faktor-Auth MFA für Verwaltungsportale, Fachverfahren und Remote-Zugriff auf kommunale Systeme Fragebogen
Wolf-Agents für Behörden

Prüfen → Überwachen → Dokumentieren

NIS2-Compliance für die öffentliche Verwaltung: Automatische Prüfung Ihrer Bürgerportale, E-Mail-Infrastruktur und OZG-Dienste — kontinuierlich überwacht.

1

Prüfen

Web Security Scanner prüft Bürgerportale, OZG-Dienste und Intranet-Anwendungen auf Security Headers, SSL/TLS und bekannte Schwachstellen.

2

Überwachen

Automatisches Monitoring alle 6 Stunden: Score-Verschlechterung, DNS-Änderungen, Blacklist-Listings und Zertifikatsablauf — sofortige Alerts.

3

Dokumentieren

Score-History, Maßnahmen-Log und NIS2-Compliance-Report — nachweisbar für BSI-Prüfungen, Rechnungshöfe und die Behördenleitung.

Ist Ihre Einrichtung vorbereitet?

Prüfen Sie, ob Ihre Einrichtung unter §29 BSIG, sektorale Regelungen oder Landesgesetze fällt — und wie Ihre technische Aufstellung aussieht.