NIS2 & DORA im Finanzsektor

DORA (EU 2022/2554) hat als lex specialis Vorrang — die meisten NIS2-Pflichten entfallen für Finanzunternehmen. Die BSI-Registrierung und technische Absicherung bleiben relevant.

Finanzsektor

DORA & NIS2 — Was für den Finanzsektor gilt

Der Finanzsektor ist der einzige NIS2-Sektor, für den eine vollständige lex-specialis-Regelung existiert: DORA verdrängt die meisten NIS2-Pflichten. Die technische Absicherung bleibt unter beiden Regelwerken gleichermaßen wichtig.

DORA hat Vorrang (lex specialis)

§28 Abs. 6 BSIG befreit DORA-regulierte Finanzunternehmen von §§30, 31, 32, 35, 36, 38, 39 BSIG — kein NIS2-Risikomanagement, keine NIS2-Meldepflichten, keine NIS2-GF-Haftung. Stattdessen gelten die strengeren DORA-Anforderungen (EU 2022/2554). Die BSI-Registrierungspflicht (§33 BSIG) bleibt bestehen.

BaFin statt BSI

Für DORA-regulierte Unternehmen ist die BaFin zuständige Aufsichtsbehörde — nicht das BSI. DORA verlangt eine Erstmeldung bei schwerwiegenden IKT-Vorfällen innerhalb von 4 Stunden (deutlich strenger als die NIS2-Frist von 24 Stunden).

Online-Banking & Kundenportale

Millionen Kunden nutzen täglich Online-Banking und Kundenportale. Ob unter DORA oder NIS2 — TLS-Konfiguration, Security Headers und API-Absicherung sind unter beiden Regelwerken gleichermaßen relevant.

IKT-Drittanbieter: Dual reguliert

IKT-Dienstleister, die sowohl Finanz- als auch Nicht-Finanzunternehmen bedienen, unterliegen DORA und NIS2 parallel. DORA für Finanzkundenservices, NIS2 für ihre Rolle als Digitale Infrastruktur.

DORA-Vorrang nach §28 Abs. 6 BSIG

Was für Finanzunternehmen gilt

DORA verdrängt NIS2 bei Risikomanagement, Meldepflichten, GF-Haftung und Aufsicht. Die BSI-Registrierung und technische Absicherung bleiben bestehen.

DORA Lex specialis
4h DORA-Erstmeldung
BaFin Aufsichtsbehörde
§33 BSIG Registrierung bleibt

Technische Anforderungen — unter DORA und NIS2 gleichermaßen relevant

Auch wenn DORA die NIS2-Risikomanagement-Pflichten (§30 BSIG) verdrängt: Die technische Absicherung von Online-Banking, APIs und E-Mail-Infrastruktur bleibt unter beiden Regelwerken essentiell. Wolf-Agents prüft diese Aspekte automatisiert.

Art. 21 Maßnahme Finanzsektor-Relevanz Status
(a) Risikoanalyse ISMS nach ISO 27001, Risikoanalyse für Kernbankensysteme, Online-Banking und Zahlungsinfrastruktur Fragebogen
(d) Lieferkette Zahlungsdienstleister, Rechenzentren, FinTech-Partner — DORA verlangt explizites IKT-Drittanbieter-Management Fragebogen
(e) Sichere Systeme Online-Banking-Portale, Kundenportale, API-Schnittstellen — Security Headers und TLS-Konfiguration Automatisiert
(h) Kryptografie TLS 1.3+ mit starken Cipher Suites, DANE für E-Mail, Verschlüsselung von Transaktionsdaten Automatisiert
(i) Zugriffskontrolle Rollenbasierte Zugriffe auf Kernbankensysteme, starke Authentifizierung für Mitarbeiter und Kunden Fragebogen
(f) Wirksamkeitsprüfung Kontinuierliches Monitoring, TLPT unter DORA, Score-Trends und automatische Alerts Automatisiert
Wolf-Agents für Finanzunternehmen

Prüfen → Überwachen → Dokumentieren

Technische Compliance für Finanzunternehmen — relevant unter DORA und NIS2: Automatische Prüfung Ihrer Online-Banking-Portale, E-Mail-Infrastruktur und API-Schnittstellen.

1

Prüfen

Web Security Scanner prüft Online-Banking, Kundenportale und API-Endpunkte auf Security Headers, TLS-Konfiguration und bekannte Schwachstellen.

2

Überwachen

Automatisches Monitoring alle 6 Stunden: Score-Verschlechterung, DNS-Änderungen, Blacklist-Listings und Zertifikatsablauf — sofortige Alerts.

3

Dokumentieren

Score-History, Maßnahmen-Log und Compliance-Report — nachweisbar für BaFin-Prüfungen, BSI-Audits und den Vorstand.

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